Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 21.09.1973

Rechtsprechung
   KG, 10.07.1973 - 17/4 U 1111/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2053
KG, 10.07.1973 - 17/4 U 1111/73 (https://dejure.org/1973,2053)
KG, Entscheidung vom 10.07.1973 - 17/4 U 1111/73 (https://dejure.org/1973,2053)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 1973 - 17/4 U 1111/73 (https://dejure.org/1973,2053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Zur Nichtigkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in einem Franchisevertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    FV, Karenzentschädigung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Sittenwidrigkeit, Wettbewerbsverbot

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 144
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 262/63
    Auszug aus KG, 10.07.1973 - 4 U 1111/73
    Ein solcher Verstoß liegt jedoch vor, wen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Verpflichteten ohne Gegenleistung des Begünstigten unangemessen eingeschränkt wird (BGH in BB 1957, 202; NJW 1964, 2203; BB 1972, 772).

    Zwar kann der Franchisegeber, der die Möglichkeit hat, die freigewordene Franchise sofort neu zu erteilen, ein schutzwürdiges Interesse daran haben, daß der bisherige Franchisenehmer einige Jahre lang nicht in seinem bisherigen Vertragsgebiet in demselben Gewerbe oder derselben Branche tätig wird und ihm durch seine Konkurrenz wirtschaftliche Nachteile zufügt (vgl. BGH MDR 1964, 914; OLG Hamm, BB 1971, 1077).

  • BGH, 20.01.1972 - KZR 34/71

    VHV eines Großhändlers mit einem anderen Großhändler, dem vom Hersteller das

    Auszug aus KG, 10.07.1973 - 4 U 1111/73
    Ein solcher Verstoß liegt jedoch vor, wen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Verpflichteten ohne Gegenleistung des Begünstigten unangemessen eingeschränkt wird (BGH in BB 1957, 202; NJW 1964, 2203; BB 1972, 772).
  • BGH, 17.12.1956 - II ZR 202/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 10.07.1973 - 4 U 1111/73
    Ein solcher Verstoß liegt jedoch vor, wen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Verpflichteten ohne Gegenleistung des Begünstigten unangemessen eingeschränkt wird (BGH in BB 1957, 202; NJW 1964, 2203; BB 1972, 772).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von

    In seiner verkehrstypischen Ausgestaltung wird durch den Abschluß eines Franchise- Vertrages ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Franchise-Nehmer und dem Franchise-Geber begründet, durch das der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer gegen Entgelt das Recht ein räumt, bestimmte Waren und / oder Dienstleistungen unter Verwendung von Name, Marke, Ausstattung usw. sowie der gewerblichen und technischen Erfahrungen des Franchise-Gebers und unter Beachtung des von diesem entwickelten Organisations- und Werbungssystems zu vertreiben, wobei der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer Beistand, Rat und Schulung in technischer und verkaufstechnischer Hinsicht gewährt und eine Kontrolle über die Geschäftstätigkeit des Franchise-Nehmers ausübt (vgl. KG MDR 1974, 144-; Management-Enzyklopädie, Verlag moderne Industrie, 197° und 1972, Bd. 2, S. 1066 ff., Bd. 6 , S. 246; Skaupy, BB 1969, 113 ff.)« Ähnlich ist auch der von der Beklagten überreichte Formularvorvertrag gestaltet (B1.1o2 f. der Akte 11 Sa 855/75)- Dabei ist vorausgesetzt, daß der Franchise-Nehmer ähnlich wie der Vertragshändler oder Eigenhändler in eigenem Namen und für eigene Rechnung selbständig sein Geschäft betreibt.
  • BGH, 12.11.1986 - I ZR 209/84

    Wirksamkeit einer Kundenschutzklausel

    Hatte damit die Klägerin die Beschränkung des Wettbewerbs nach Vertragsende danach nicht unentgeltlich hinzunehmen, ist sie allerdings auch in ihrer wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit im Sinne des § 138 BGB nach Lage des Falles nicht unangemessen beschränkt (vgl. auch OLG München, BB 1963, 1194 und KG, MDR 1974, 144).
  • OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4756/96

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines zwischen einer Ein-Mann-GmbH und einem

    Dasselbe gilt auch für Vereinbarungen mit sozial abhängigen freien Mitarbeitern (Baumbach/Hopt, a.a.O.; für Franchise-Nehmer vgl. KG MDR 74, 144).
  • OLG Stuttgart, 30.11.1984 - 2 U 228/84

    Wettbewerbswidrigkeit der Vergabe von Räumen an eine andere Tanzschule

    Das Entgelt für diese Unterlassungsverpflichtung liegt daher auch in der für die Übertragung der Tanzschule vereinbarten Vergütung (vgl. dazu BGH WM 1957, 320, 321; KG MDR 1974, 144).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.09.1973 - 1 U 56/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,6286
OLG Nürnberg, 21.09.1973 - 1 U 56/73 (https://dejure.org/1973,6286)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.09.1973 - 1 U 56/73 (https://dejure.org/1973,6286)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. September 1973 - 1 U 56/73 (https://dejure.org/1973,6286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund; Wegfall des Ausgleichsanspruchs; Hartnäckige Missachtung von Weisungen des Unternehmers; Unterlassung von Preisangaben auf Auftragsscheinen; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Handelsvertreterverhältnisses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 a; HGB § 89 b

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Verstoß gegen Weisungsrecht des U, Weisungen, Selbständigkeit des HV im Kernbereich, Dispositionsfreiheit des U, Sachgerechtheit einer Weisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 144
  • VersR 1974, 599
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1966 - VII ZR 9/64

    Pflichtenstellung und Rechtsnatur der Tätigkeit des Handelsvertreters; Pflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1973 - 1 U 56/73
    Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß ein Handelsvertreter an Weisungen des Unternehmers hinsichtlich der Personen und Vertragspartner, der Vertragsbedingungen und der Gestaltung seiner Tätigkeit als Vertreter überhaupt grundsätzlich gebunden ist, es sei denn, daß die Anweisungen die Selbständigkeit des Vertreters im Kern antasten (vgl. BGH BB 66, 265 stdg. Rspr.).
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